Technische Verwaltung
Jahrzehntelange Erfahrung und die stetige Weiterbildung unserer Mitarbeiter/innen stellt sicher, dass die immer neuen Anforderungen der technischen Verwaltung problemlos umgesetzt werden können.
Unter dieser Überschrift dürfen wir den Besucher unserer Seiten auf eine interessante Überlegung hinweisen, die von zunächst drei Erfahrungssätzen ausgeht:
- Gebäude der öffentlichen Hand erreichen häufig nicht das 40. Lebensjahr.
- Viele Wohngebäude von Wohnbaugenossenschaften werden nicht älter als 50 Jahre, werden dann abgerissen.
- Die WEG Immobilie ist dem gegenüber unsterblich.
Jedenfalls findet sich in keiner Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ein Datum, das die Beendigung oder Abwicklung einer WEG-Immobilie regelt.
Auch das WEG selbst hat – bislang – noch keine Regelungen geschaffen, die eine Abwicklung eines technisch oder wirtschaftlich überholten WEG-Objekts ermöglichen.
Daraus folgt die besondere Aufgabe des Verwalters, zusammen mit den Eigentümern die Immobilie zukunftsfähig zu gestalten und instand zu halten.
Dies setzt die Entwicklung vorausschauender Instandsetzungskonzepte der Gebäude und intelligent angelegte Modernisierungsmaßnahmen mit dem Blick darauf voraus, dass sich die WEG auch zukünftig auf dem Immobilienmarkt bewährt und damit werthaltig und rentabel bleibt.




