Technische Verwaltung
Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung und des hohen Ausbildungsstandes unserer Mitarbeiter/innen können wir die Anforderungen der technischen Verwaltung problemlos umsetzen.
Unter dieser Überschrift dürfen wir den Besucher unserer Seiten auf eine interessante Überlegung hinweisen, die von zunächst drei Erfahrungssätzen ausgeht:
- Gebäude der öffentlichen Hand erreichen häufig nicht das 40. Lebensjahr.
- Viele Wohngebäude von Wohnbaugenossenschaften werden nicht älter als 50 Jahre, werden dann abgerissen.
- Die WEG Immobilie ist dem gegenüber unsterblich.
Jedenfalls findet sich in keiner Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ein Datum, das die Beendigung oder Abwicklung einer WEG-Immobilie regelt.
Auch das WEG selbst hat – bislang – noch keine Regelungen geschaffen, die eine Abwicklung eines technisch oder wirtschaftlich überholten WEG-Objekts ermöglichen.
Daraus folgt die besondere Aufgabe des Verwalters, zusammen mit den Eigentümern die Immobilie zukunftsfähig zu gestalten und instand zu halten.
Dies setzt die Entwicklung vorausschauender Instandsetzungskonzepte und intelligent angelegter Modernisierungsmaßnahmen mit dem Blick darauf voraus, dass sich die WEG auch zukünftig auf dem Immobilienmarkt bewährt und damit werthaltig und rentabel bleibt.