Juristische Verwaltung
Während man in den Zeiten des „jungen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)“ in den 50iger und 60iger Jahren die Aufgaben des WEG-Verwalters besonders gut beim Berufsstand der Architekten oder Diplom-Kaufleute aufgehoben sah, hat in den letzten Jahrzehnten die Notwendigkeit besonderer juristischer Expertise immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Zahlreiche Gesetzesänderungen und eine auch für den Fachmann schwer übersehbare Flut höchstrichterlicher Entscheidungen verlangen vom WEG – Verwalter juristisches Spezialwissen und eine ständige Fortbildung.
Dem haben wir uns in besonderer Weise verschrieben und können auf diesem Gebiet unsere Kunden und Auftraggeber bestens betreuen.